Köln contra Köln

1726 stritten sich Stadt Köln und Erzbischof darüber, wer für die Reparatur der Hacht am Dom die Kosten tragen sollte. Aus diesem Grunde wurde ein Modell angefertigt, mit dessen Hilfe der vom Kaiser bestellte Vermittler einen Kompromiss aushandeln konnte.


Man sieht das Modell eines großen Gebäudes.
Modell der Erzbischöflichen Hacht, 1726. Foto: rba_RM1925_1006_B

Am 16. Mai 1925 eröffnete der Oberbürgermeister der Stadt Köln, Konrad Adenauer, die dreimonatige »Jahrtausendausstellung der Rheinlande« (bis zum 15. August 1925) in den 1924 fertiggestellten Kölner Messehallen. Damals gelang eine gigantische kunst- und kulturgeschichtliche Ausstellung mit über 10.000 Exponaten.

Das hier gezeigte Holzmodell der Erzbischöflichen Hacht (Hochgericht) ist eines der Modelle aus dieser Ausstellung. 1925 war es in »Raum 11«, der die »rheinischen Dom- und Stiftskirchen« zeigte, zu sehen. Im Katalog der Ausstellung steht unter »Der Dom zu Köln«: »Modell des Kölner Domes vor 1825 mit Umgebung, der Domfreiheit, dem Bischofspalast und dem städtischen Hochgericht«. Interessant ist der Hinweis auf den Leihgeber im Katalog für die Modelle mit »Historisches Museum, Köln«. Damit waren alle Exponate im Bestand des Historischen Museums, anschließend Teil der Jahrtausendausstellung und danach mit der Gründung des Rheinischen Museums ab 1925 diesem laut Inventarnummer überwiesen.

Dieses wertvolle Modell wurde bereits 1726 angefertigt. Anlass war ein Streit zwischen dem Provisor des städtischen Waisenhauses und der kurkölnischen Hofkammer im selben Jahr. Auslöser des Konflikts war der fortgeschrittene Verfall des Gebäudes in unmittelbarer Domnähe. Der Kaiser selbst wurde zum Schiedsrichter, und er ernannte den Abt von Werden zu seinem Kommissar. Dieser gab das Modell mit dem damals aktuellen Bauzustand in Auftrag und verkündete am 27. Juli 1727 das Urteil: Die Reparatur des Mauerwerks der eigentlichen Hacht musste aus kurfürstlichen, die des Oberhauses dagegen aus städtischen Mitteln bezahlt werden.

Erstmals erwähnt wird die Hacht im Jahr 1165. Sie war das Gefängnis des Kölner Hochgerichts, des Hohen Weltlichen Gerichts, das dem Erzbischof unterstand. Seine Zuständigkeit umfasste alle Kriminaldelikte und Personalklagen in Köln. Es erfüllte aber zudem die Funktion eines Appellationsgerichtes für das ganze Erzstift.

Die Hacht war aber auch der Ort für diejenigen, die man zum Tode verurteilt hatte: Die letzte Nacht, bevor der Henker kam, verbrachten sie in der Hacht. Am Morgen der Hinrichtung wurden sie vor das auf dem Domhof gelegene hohe Gericht geführt, wo sie kniend die Verlesung des Todesurteils anhören mussten. Dann wurde der Stab über sie gebrochen und sie unter dem Läuten des Armesünderglöckchens dreimal gegen den an der Kirche St. Johann-Evangelist eingemauerten »blauen Stein« (eine Schieferplatte) gestoßen. Der Henker rief dem Delinquenten zu: »Ich stoße Dich an den blauen Stein, Du kommst zu Vater und Mutter nimmer heim.« Dann wurden die Verurteilten zum Richtplatz gebracht und das war meistens Melaten.

Wie ein roter Faden aber zieht sich die »ewige Reparaturdebatte« durch die Geschichte der Hacht. Vor 1726/27 hatte es Auseinandersetzungen gegeben, und auch in den Jahren danach bot das Gemäuer in Domnähe keinen schönen Anblick. In französischer Zeit war es Eigentum der Domänenverwaltung, dann gehörte es einem Rentner. Johann Jakob Müller verwandelte es in eine Branntweinbrennerei, auch ein Antiquitätenhändler bot seine Ware unter dem Hachtbogen feil.

Der historische Bau fiel dann 1893 als eines der letzten Gebäude auf der Südseite des Doms der Freilegung der Kathedrale zum Opfer.


Modell der Erzbischöflichen Hacht, Köln, 1726, Holz, farbig gefasst; H: 59 cm, B: 43 cm, T: 101 cm, Maßstab 1:50, Inv.-Nr. RM 1925/1006. Stadtarchiv bzw. Historisches Museum Köln, nach der Jahrtausendausstellung 1925 Rheinisches Museum. Fotos: rba_RM1925_1006_B; rba_RM1925_1006_A

Autor: Dr. Michael Euler-Schmidt